Antragssteller: CDA Kreisverband Lüchow-Dannenberg und CDA Bezirksverband Nordost Niedersachsen
Antragstitel: Krippengebühren gehören abgeschafft
Antragstext:
Die niedersächsische Landesregierung muss umgehend dazu aufgefordert werden, Krippengebühren in Niedersachsen einheitlich komplett abgeschafft. Sollte dies nicht möglich sein, muss es eine einheitliche Regelung zum Thema Krippengebühren geben. Ebenso muss die Bemessungsgrundlage überarbeitet werden. Max. für das erste Kind sollte ein Betrag (außer dem Essensgeld) entrichtet werden, nicht für weitere Geschwister. Sollte es Krippengebühren weiter geben, muss es so geregelt sein, dass die Bemessungsgrundlage sich auf alle Kinder erstreckt und nicht auf eines und dann der volle Beitrag auch für das 2. Kind. Dann muss es ab dem 2. Kind beitragsfrei werden!
Antragsbegründung:
Aktuell ist es so, dass sich vor längerer Zeit bereits auf Landesebene keine Einigung erzielen lies, die dieses Thema regelt. Es an die Kommunen delegiert, die die Lösungen und die Mittel dazu haben müssen.
Leider gibt es keine einheitliche Regelung hierzu. Und Sprüche, wie das betrifft doch nur Bürgergeldempfänger, die bekommen es doch sowieso vom Amt, lassen wir hier nicht gelten. Es muss auch für kinderreiche Familien bezahlbar sein. Z. B. ist es in Lüchow-Dannenberg derzeit so, dass die Bezahlung nach dem Einkommen geregelt ist. D. h. für ein Kind wird ein Betrag von 200 € im Monat festgelegt. Kommt das nächste Kind dieser Familie in die Krippe muss ein Betrag von 200 € für das 1. Kind + 200 € für das zweite Kind gezahlt werden… Hier muss eine Entlastung von kinderreichen Familien dringend erfolgen. Oftmals ist dort auch nur ein Verdiener und verdient nicht soviel Geld, dass alles machbar ist. Bei den Öffnungszeiten unserer Krippen kann die Mutter leider oft nur auf geringfügiger Basis oder Teilzeit wieder arbeiten gehen, oft mit einem niedrigen Lohn.
Kinder sollen so weit wie möglich einen guten Start ins Leben bekommen. Das sollte auch allen Kindern gleich ermöglicht werden. Wie sollen denn Arbeitnehmer einen Anreiz erhalten, mehr Kinder zu bekommen, wenn sie teilweise wesentlich weniger Geld dann zur Verfügung haben, als z. B. Bürgergeldempfänger, da bei diesen die Beiträge übernommen werden.
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