Antragsnummer:

Antragsteller:

CDA-Landesverband Braunschwweig

Votum der Antragskommission:

Bemerkung der Antragskommission:

Antragstext

Antragssteller: CDA-Landesverband Braunschwweig

Antragstitel: Krankenhausstrukturreform 2023

Antragstext:

Die Zuständigkeit der Krankenhausplanung soll ausdrücklich bei den Ländern bleiben, um nicht durch die geplante Neuordnung durch den Bund plötzlich Krankenhäuser, die nicht in die Versorgungsstufen 1-3 fallen, schließen zu müssen.
Der Bund soll einen Atlas erstellen, welche Krankenhäuser zukünftig in welche Versorgungsstufen eingeordnet werden.

Antragsbegründung:

Die Bundesregierung plant eine große Reform zur Zukunft der Kliniken in Deutschland. Dabei soll der wirtschaftliche Druck der Krankenhäuser herausgenommen werden und eine gute Versorgung sichergestellt werden.

 

Bei der Neuausrichtung der Krankenhäuser in Deutschland spielt der finanzielle Beitrag der Länder eine große Rolle. Das Land Niedersachsen hat die Pflicht bei der dualen Finanzierung: d.h. alle Kosten für die Patienten zahlen die Krankenkassen, alle Investitionskosten zahlt das Land. Die Quote sollte 8-10 % betragen. Niedersachsens Quote betrug 2020 3,3 %, das bedeutet einen Investitionsstau von ca. 2,5 Milliarden Euro.

Die Leistungsorientierten Investitionspauschalen geben zum Teil falsche Anreize für die Krankenhäuser zur Leistungsausweitung. Deshalb ist eine Abschaffung oder Neuordnung der DRGs notwendig.

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