Antragsnummer:

20

Antragsteller:

CDA-KV Uelzen

Votum der Antragskommission:

Annahme

Bemerkung der Antragskommission:

Überweisung AK Bildung

Antragstext

Der CDA Niedersachsentag möge beschließen:

Der CDA Niedersachsentag fordert die CDU Landtagsfraktion auf, den § 25 des 
Niedersächsischen Schulgesetzes zu verändern und die verbindliche Zusammenarbeit
zwischen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Bereich der Berufsorientierung zu regeln

Antragsbegründung

Der Berufsbildungsbericht 2020 hat aufgezeigt, dass die Zahl der Ausbildungsabbrüche weiter auf 26,5 % gestiegen ist. Zwei wesentliche Gründe sind: 

1. Vielfach sind den Auszubildenden die Anforderungen am dualen Lernort berufliche Schule bis zum ersten Berufsschultag nicht klar. Die bisherige Berufsorientierung wird vielfach nur von den allgemeinbildenden Schulen in Zusammenarbeit mit den Betrieben praktiziert. Der Lernort der dualen Berufsausbildung bleibt so für die neuen Auszubildenden bis zum ersten Berufsschultag eine „Black box“. Die derzeitige Regelung (Erlass zur Berufsorientierung) sieht nur eine optionale Einbeziehung der beruflichen Schule vor. 

2. Die bisher nicht verbindlich vorgeschriebene Kooperation verhindert die frühzeitige Aufstellung von individuellen Förder- und Unterstützungsplänen. Der Ausbildungsbetrieb sollte gemeinsam mit der Berufsschule im Benehmen mit den Auszubildenden und deren Eltern (bei Minderjährigen erforderlich) sowie den Vertreter*innen der Ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH – gefördert von der Agentur für Arbeit) vor Beginn der dualen Berufsausbildung die Pläne aufgestellt haben.

Nur eine trilaterale (allgemeinbildende Schule – berufsbildende Schule – Betriebe) Berufsorientierung ermöglicht einen ganzheitlichen Blick auf die Anforderungen der dualen Berufsausbildung und stellt zudem eine frühzeitige und systematische Aufstellung von Förder- und Unterstützungsmaßnahmen sicher, um Ausbildungsabbrüche zu minimieren und auch die Berufsabschlussergebnisse erheblich zu verbessern. Das Ziel muss es sein, gute und sehr gute Fachkräfte kooperativ auszubilden, um die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer*innen  und damit verbundene globale Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft zu erhöhen! 

Weitere Begründungen ggf. mündlich!

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