Erhöhung des Bundes-Sondervermögens zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Antragsnummer:

18

Antragsteller:

CDA-KV Cuxhaven

Votum der Antragskommission:

Annahme

Bemerkung der Antragskommission:

Annahme mit redaktionellen Änderungen

Antragstext

Der CDA Niedersachsentag möge beschließen:

Der CDA Niedersachsentag fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich für die Erhöhung des Bundes-Sondervermögens zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen auf 5 Mrd. Euro einzusetzen und zusätzlich weitere Mittel für die laufenden Kosten einzuplanen.

Antragsbegründung

In der Sitzung des Bundestags-Ausschusses am Mo, 15. Juni wurde das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) verabschiedet.

In diesem Gesetz wird ein Sondervermögen in Höhe von 5 Mdr. Euro für den Zeitraum der Schuljahre 2020-2025 eingerichtet. Mit Bundesmitteln sollen die Grundschulen eine Anschubfinanzierung erhalten, den ab 2025 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umzusetzen.

Die vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) im September 2019 in der Bund-Länder-AG vorgelegte Kostenabschätzung geht von Investitionskosten für den Ausbau der bevorstehenden Systeme von 7,5 Milliarden Euro aus.

Daher fordern wir die Aufstockung des Bundes-Sondervermögens auf ebendiese Summe.

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