Antragsnummer:

14

Antragsteller:

CDA KV Helmstedt

Votum der Antragskommission:

Annahme

Bemerkung der Antragskommission:

Antragstext

Der CDA Niedersachsentag möge beschließen:

Der CDA Niedersachsentag fordert die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen und 
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, Gesetze zu erlassen, die den Gebrauch des sog. 
Gender-Sternchens in offiziellen Dokumenten auf allen politischen Ebenen untersagen und 
die zudem Institutionen, die sich des Gender-Sternchens in ihrem offiziellen Schriftverkehr nach 
außen bedienen, von Förderungen und Zuwendungen ausschließen.

Antragsbegründung

Im Zuge der Bewegung einer (vermeintlich) geschlechtergerechteren Sprache ist der Vorschlag gemacht worden, statt von “Bürgerinnen und Bürgern” von “Bürgern*innen” (häufig aber auch geschrieben: “Bürger*innen”) zu schreiben. Die Stadt Hannover verfügt entsprechend mittlerweile über eine Dezernent*innenkonferenz.

Diese Schreibweise ist vom Duden nicht anerkannt, da sie insbesondere in mehrsprachigen Ländern wie der Schweiz, Belgien, Luxemburg und Italien auf Widerstand stößt, da sie als nicht oder zumindest sehr schwer übersetzbar gilt. (Nebenbei: in Frankreich sind gegenderte Texte sogar durch einen Erlass des Premierministers ausdrücklich verboten worden.)

Ausdrücke wie “der*die Bürger*innenmeister*in und seine*ihre Stellvertreter*innen” sind zudem schon für normale Menschen sehr schwer les- und noch schwerer aussprech- und verstehbar. Umso mehr gilt dies für Menschen mit Beeinträchtigungen – das Gender-Sternchen stellt mithin eine zusätzliche Inklusionsbarriere dar und seine Verwendung steht somit im eklatanten Widerspruch zur entsprechenden UN-Konvention.

Schließlich liest man häufig sogar eine Variante, in der die männlichen Beugungsendungen komplett weggelassen werden – es wird dann von “Bürger*innen” gesprochen, obwohl der Dativ Plural von “der Bürger” “den Bürgern” lautet und daher “Bürgern*innen” (oder ähnlich) geschrieben werden müsste. Diese Variante ist nicht geschlechtergerecht, sondern produziert im Gegenteil (nur unter umgekehrten Vorzeichen) neue Ungerechtigkeiten. Denn ein Weglassen spezifisch männlicher Endungen kann gegenüber dem Weglassen spezifisch weiblicher Endungen nicht als Vorteil gewertet werden, sondern ist nur fortgesetzte Diskriminierung, nur diesmal eben des anderen Geschlechts.

Beim Gender-Sternchen handelt es sich mithin nicht um eine harmlose Mode oder Marotte, sondern eine gefährliche und rückwartsgewandte Fehlentwicklung.

Aus den genannten Gründen sollte das Gender-Sternchen daher von staatlichen Stellen in offiziellen Dokumenten nicht verwendet werden. Und Institutionen, die sich in öffentlichen Dokumenten bewusst eine inklusionsfeindliche, integrationshemmende und geschlechterdiskriminierende Schreibweise zu eigen machen, sollten durch staatliches Tun, eben Verweigern von Zuschüssen und Fördergeldern, darauf aufmerksam gemacht werden, dass unser Staat ein derartiges Vorgehen nicht duldet.

Änderungsanträge

1 Kommentar

  1. Streiche: “Gesetze zu erlassen, die den Gebrauch des sog. Gender-Sternchens in offiziellen Dokumenten auf allen politischen Ebenen untersagen und die zudem Institutionen, die sich des Gender-Sternchens in ihrem offiziellen Schriftverkehr nach außen bedienen, von Förderungen und Zuwendungen ausschließen.”

    Setze: “den Gebrauch des sog. Gender-Sternchens in offiziellen Dokumenten auf allen politischen Ebenen zu vermeiden.”

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