Der CDA Niedersachsentag möge beschließen:
Die CDA in Niedersachsen fordert Landesregierung und Niedersächsischen Landtag auf, den sozialen Wohnungsbau (Eigentum und Miete) in Niedersachsen mit folgenden 10 Maßnahmen auf Touren zu bringen: 1. Die der Bemessung der zinslosen Förderdarlehen für Mietwohnungen zugrundliegenden Baukosten zwischen höchstens 3300,-- €/m² und 3600,-- €/m² sind in weiten Bereichen deutlich zu niedrig angesetzt. Sie müssen um mindestens 15 % angehoben werden. 2. Die Zuschussförderung im Mietwohnungsbau darf sich nicht nur auf Wohnungen für kleinere Einkommen mit Tilgungszuschüssen beschränken, sondern muss um allgemeine Baukostenzuschüsse auch für kleinere private Bauherren ergänzt werden. Unter Beachtung des EU-Rechts muss die Zuschussförderung auch für Wohnungen zu Gunsten mittlerer Einkommensbezieher eingeführt werden. Der Sozialwohnungsbau für mittlere Einkommen muss drastisch verstärkt werden. 3. Auch die Eigenheimförderung muss um eine Zuschussförderung zu Gunsten von Familien mit Kindern („Baukindergeld Niedersachsen“) ergänzt werden und darf sich nicht mehr nur auf zinslose Darlehen beschränken. 4. Die Möglichkeiten des Instruments der mittelbaren Belegung gemäß § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) müssen ausgeschöpft und die bestehenden Hürden beseitigt werden. Auch für Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen müssen die Belegungs- und Mietbindungen des geförderten Wohnraums auf anderen Wohnraum übertragen werden können. 5. Die hohen Bearbeitungskosten für Wohnbauförderanträge müssen deutlich abgesenkt werden. 6. Parallel zur sozialen Wohnungsbauförderung ist eine Infrastrukturförderung nach dem Vorbild der Region Hannover für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Schulen und Kitas einzuführen, die in der Folge des Neubaus von zusätzlichen Wohnungen erforderlich werden. 7. Im Mietwohnungs- und im Eigenheimbereich ist ein neues zusätzliches Fördersegment für mittlere Einkommensbezieher einzuführen mit höheren Einkommensgrenzen und im Mietwohnungsbau höheren zulässigen Mieten (z.B. in Hannover bis zu 8,50 €/ m²). 8. Die aus dem Haushaltsüberschuss des Landes 2018 zur Verfügung gestellten 400 Millionen Euro Fördermittel können nur ein Anfang sein. Berechnungen der Wohnungswirtschaft haben eine Unterdeckung an Landesmitteln von 1,4 Milliarden Euro für den Neubau von nur 14500 Wohnungen landesweit bis 2023 ergeben. Die vorhandenen 400 Millionen Landesmittel für den Wohnraumförderfonds sind deshalb schon im kommenden Doppelhaushalt des Landes 2021/2022 kräftig aufzustocken. 9. Die Vorschläge der Baukostensenkungskommission des Bündnisses für bezahlbares Wohnen von Bund und Ländern (Endbericht 2015) zum kostensparenden Bauen müssen umgesetzt werden. 10. Wie in anderen Bundesländern schon geschehen, ist die Dauer von Baugenehmigungsverfahren auf höchstens zwei Monate zu begrenzen.
Antragsbegründung
Als CDA in Niedersachsen stehen wir dafür ein, dass die Wissenschaftliche Studie von Prof. Dr. Heinz Rothgang, zur Personalbemessung in der Langzeitpflege, in Niedersachsen umgesetzt wird.
Wir sehen uns darin bestätigt, die Ausbildung zum Pflegeassistenten, auch in Niedersachsen voranzutreiben. Dazu ist es, auch gem. dem Gutachten, erforderlich deutlich mehr Assistenzkräfte auszubilden als bisher. Dies wird uns in Kooperation mit der BBSen auch gut gelingen.
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