Antragsnummer:

9

Antragsteller:

CDA AK Pflege und Gesundheit

Votum der Antragskommission:

Annahme

Bemerkung der Antragskommission:

Überweisung an den Lavo

Antragstext

Der CDA Niedersachsentag möge beschließen:

Der Niedersachsentag der CDA in Niedersachsen fordert die Tarifparteien des Öffentlichen Dienstes
 (hier Arbeitgeber, vertreten durch den Innenminister) auf, die Rahmen- und Entlohnungsbedingungen 
für die Pflegekräfte wesentlich zu verbessern, indem 

1.	Examinierte Pflegefachkräfte in die Gehaltsgruppe P 8 eingruppiert werden sowie eine deutlich 
bessere Entschädigung für die Arbeit zu unattraktiven Dienstzeiten angestrebt wird. 

2.	 Rückwirkend ab Februar 2020 ist für alle eine Erschwernis-/Gefährdungszulage in Höhe von 
250 Euro monatlich bis zur Integration (feste Zulage) ins Grundgehalt zu zahlen, da Pflegekräfte täglich 
Viren und Bakterien ausgesetzt sein können.

3. 	das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Az.: C-55/18) und damit die Pflicht zur genauen Arbeitszeit-
erfassung in nationales Recht umgesetzt wird und das Arbeitszeitgesetz in der Art geändert wird, 
dass maximal ein Wochenende pro Monat gearbeitet werden muss.

Antragsbegründung

Als CDA in Niedersachsen stehen wir dafür ein, dass die Wissenschaftliche Studie von Prof. Dr. Heinz Rothgang, zur Personalbemessung in der Langzeitpflege, in Niedersachsen umgesetzt wird.

Wir sehen uns darin bestätigt, die Ausbildung zum Pflegeassistenten, auch in Niedersachsen voranzutreiben. Dazu ist es, auch gem. dem Gutachten, erforderlich deutlich mehr Assistenzkräfte auszubilden als bisher. Dies wird uns in Kooperation mit der BBSen auch gut gelingen.

Änderungsanträge

1 Kommentar

  1. Ergänze hinter 250 Euro “steuer- und abgabenfrei” …..

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