Der CDA Niedersachsentag möge beschließen:
Der CDA Niedersachsentag fordert die CDA-Bundestagsabgeordneten auf, die Finanzierung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz zu Lasten der GKV zu beenden und durch eine Steuer-Finanzierung zu ersetzen
Antragsbegründung
Eine Altersvorsorge zu finanzieren ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, sondern des Staates. Aus diesem Grund ist eine Finanzierung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds im Zeitraum 2020 bis 2023 oder auslaufenden Beiträgen der gesetzlich Versicherter ab 2024 nicht zulässig. Die Gegenfinanzierung muss aus Steuergeldern erfolgen.
In der Einführung des Freibetrages zum 1. Januar 2020 (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) sehen wir keine systematische Lösung der Problematik in der Doppelbesteuerung von Betriebsrenten. Der Kreisverband Cuxhaven erkennt die Freibetragsregelung als ersten Schritt in die richtige Richtung an und schlägt eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln vor.
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